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Allgemeine Geschäftsbedingungen BMX World firmiert unter dem Namen Pumptrack Store
ARTIKEL 1: IDENTITÄT DES UNTERNEHMENS
E-Mail-Adresse: info@pumptrackstore.nl
Anschrift:
Einsteinstraat 18
3316 GG Dordrecht
Die Niederlande
KVK-Nummer: 64171175
Umsatzsteuer-Nummer: NL855553959B01
IBAN: NL89 RABO 0103 0856 88 t.n.a. BMX World
BIC: RABONL2U
ARTIKEL 2: ANWENDBARKEIT
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, die auf der Website www.pumptrackstore.nl oder anderen Websites von BMX World mit Sitz in Dordrecht bei der Handelskammer unter der Nummer 64171175 erwähnt werden, sowie für alle Kauf- und Verkaufsverträge, die über diese Website(s) - oder in Verbindung damit - abgeschlossen werden.
2. Der Käufer oder Auftraggeber wird im Folgenden als "die andere Partei" bezeichnet. Wenn sich im Folgenden eine Bestimmung speziell auf die Situation bezieht, in der die andere Partei eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens handelt, wird diese als "der Verbraucher" bezeichnet.
3. Anderslautende Bedingungen werden nur dann und insoweit Bestandteil der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung, als beide Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
4. Unter "schriftlich" ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch zu verstehen: per E-Mail, Fax oder mit jedem anderen Kommunikationsmittel, das nach dem Stand der Technik und den vorherrschenden gesellschaftlichen Auffassungen dem gleichwertig ist.
5. Die kommentarlose Annahme und Zurückbehaltung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung durch die Gegenpartei, in denen auf diese Bedingungen Bezug genommen wird, gilt als Zustimmung zu deren Anwendung.
6. Die mögliche Nichtanwendbarkeit (eines Teils) einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen.
ARTIKEL 3: VEREINBARUNGEN
1. Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von BMX World verbindlich.
2. Mündliche Vereinbarungen sind für BMX World erst verbindlich, nachdem diese von BMX World schriftlich bestätigt wurden, oder sobald BMX World mit Zustimmung der anderen Partei begonnen hat.
3. Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch BMX World verbindlich.
ARTIKEL 4: ANGEBOTE
1. Alle Angebote, Offerten, Preislisten, Lieferzeiten usw. von BMX World sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist. Enthält ein Angebot oder eine Offerte ein unverbindliches Angebot und wird dieses Angebot von der anderen Partei angenommen, ist BMX World berechtigt, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
2. Die von BMX World verwendeten Preise sowie die in den Angeboten, Kostenvoranschlägen, Preislisten usw. genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, aber exklusive Versandkosten, Bankgebühren und/oder anderer Kosten. All dies, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben.
3. Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten usw., die in ausländischer Währung (nicht in EURO) vorliegen, basieren auf aktuellen Wechselkurslisten, der Endpreis wird durch den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Wechselkurs bestimmt.
4 Gezeigte und/oder zur Verfügung gestellte Muster, Broschüren, Zeichnungen, Modelle, Angaben zu Farben, Maßen, Gewichten und anderen Beschreibungen müssen so genau wie möglich sein, dienen jedoch nur als Anhaltspunkt. Daraus können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und der Ausführung des Vertrags von der Regierung und/oder den Gewerkschaften Änderungen bei Löhnen, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungen, Steuern, (Einfuhr-)Abgaben, Wechselkursen und dergleichen vorgenommen werden, ist BMX World berechtigt, die Erhöhungen an die andere Partei weiterzugeben. Sollte zwischen den vorgenannten Terminen eine neue Preisliste von BMX World und/oder seinen Lieferanten herausgegeben werden und in Kraft treten, ist BMX World berechtigt, der Gegenpartei die darin genannten Preise in Rechnung zu stellen.
6. In Bezug auf die mit dem Verbraucher abgeschlossene Vereinbarung können Preiserhöhungen 3 Monate nach Abschluss der Vereinbarung weitergegeben oder in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Preiserhöhungen innerhalb einer Frist von weniger als 3 Monaten ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
ARTIKEL 5: FERNKAUF
1. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur für den Verbraucher und im Falle eines Fernkaufs im Sinne der Artikel 46a und 46b von Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Im Falle eines Fernkaufs im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels gilt eine Probezeit von 10 Arbeitstagen. Die Probezeit bedeutet, dass die andere Partei das Recht hat, den Vertrag mit BMX World innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware aufzulösen. Die andere Partei ist nicht verpflichtet, einen Grund für die Auflösung anzugeben. Während dieser Zeit hat der Verbraucher mit dem Produkt und der Verpackung sorgfältig umzugehen. Er darf das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, wie es für die Beurteilung der Frage, ob er das Produkt behalten will, erforderlich ist. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das Produkt mit allen gelieferten Zubehörteilen und - falls vernünftigerweise möglich - im Originalzustand und in der Originalverpackung an BMX World zurücksenden, in Übereinstimmung mit den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.
3. Eine Auflösung gemäß den Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels ist nur durch schriftliche Mitteilung der anderen Partei an BMX World möglich.
4. Im Falle einer Auflösung muss der Artikel auf Kosten und Risiko der Gegenpartei in einer von BMX World zu bestimmenden Weise an BMX World zurückgegeben werden.
5. Im Falle der Auflösung erstattet BMX World die von der Gegenpartei bereits geleisteten Zahlungen so schnell wie möglich nach Erhalt der zurückgesandten Ware zurück. Versandkosten werden nicht erstattet. Soweit zutreffend, ist BMX World berechtigt, die Kosten für die Rücksendung der anderen Partei in Rechnung zu stellen.
6. BMX World hat das Recht, zurückgegebene Waren abzulehnen oder bereits erhaltene Zahlungen nur teilweise zurückzuerstatten, wenn und soweit BMX World den Verdacht hat oder feststellen kann, dass die Waren nicht in der Originalverpackung sind und/oder die Waren beschädigt sind.
7. Sobald BMX World die Ware erhalten hat, benachrichtigt es die andere Partei über die Verweigerung oder teilweise Rückerstattung bereits erhaltener Zahlungen.
ARTIKEL 6: EINBEZIEHUNG DRITTER PARTEIEN
Wenn und soweit es die ordnungsgemäße Ausführung der Vereinbarung erfordert, hat BMX World das Recht, bestimmte Tätigkeiten und/oder Lieferungen durch Dritte ausführen zu lassen.
ARTIKEL 7: LIEFERUNG, LIEFERBEDINGUNGEN
1. Festgelegte Fristen, innerhalb derer Waren geliefert werden müssen, können niemals als feste Termine angesehen werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn BMX World seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, muss es daher schriftlich in Verzug gesetzt werden.
2. Im Falle einer Lieferung in Teilen wird jede Lieferung oder Phase als separate Transaktion betrachtet und kann von BMX World pro Transaktion in Rechnung gestellt werden.
3. Das Risiko bezüglich der gelieferten Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf die Gegenpartei über.
4. Der Versand und/oder Transport der bestellten Waren erfolgt in einer von BMX World zu bestimmenden Weise, jedoch auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei. BMX World haftet nicht für Schäden, welcher Art und Form auch immer, die im Zusammenhang mit dem Versand und/oder Transport stehen, auch wenn die Gegenpartei keinen Schaden an den Waren erlitten hat. All dies, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Sollte sich die Lieferung der Ware an die Gegenpartei aus einem Grund, der in der Sphäre der Gegenpartei liegt, als unmöglich erweisen, behält sich BMX World das Recht vor, die bestellte Ware auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei einzulagern. BMX World benachrichtigt die andere Partei schriftlich über die vorgenommene Einlagerung und räumt der anderen Partei gleichzeitig eine angemessene Frist ein, um BMX World die Lieferung der Ware zu ermöglichen.
6. Wenn die Gegenpartei auch nach Ablauf der von BMX World gesetzten angemessenen Frist, wie im vorigen Absatz dieses Artikels festgelegt, mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug bleibt, ist die Gegenpartei allein durch den Ablauf von 1 (einem) Monat, gerechnet ab dem Datum der Einlagerung, in Verzug, und BMX World ist berechtigt, den Vertrag schriftlich und mit sofortiger Wirkung ohne vorherige oder weitere Inverzugsetzung, ohne gerichtliche Intervention und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz, Kosten und Zinsen aufzulösen.
7. Die Verpflichtung der anderen Partei zur Zahlung des vereinbarten und/oder vereinbarten und/oder geschuldeten Preises sowie etwaiger Lager- und/oder anderer Kosten bleibt davon unberührt.
8. BMX World ist berechtigt - im Hinblick auf die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der Gegenpartei - von der Gegenpartei eine Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen, bevor mit der Lieferung oder dem Beginn der auszuführenden Arbeiten begonnen wird.
ARTIKEL 8: LIEFERFORTSCHRITT
1. BMX World ist nicht verpflichtet, mit der Lieferung von Waren zu beginnen, bevor es nicht alle notwendigen Informationen und eine eventuell vereinbarte Vorauszahlung oder Ratenzahlung erhalten hat. Bei daraus resultierenden Verzögerungen werden die angegebenen Lieferfristen anteilig angepasst.
2. Können Lieferungen aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von BMX World liegen, nicht normal oder ohne Unterbrechung erfolgen, ist BMX World berechtigt, die daraus entstehenden Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.
3. Alle Kosten, die BMX World im Rahmen der Vertragserfüllung auf Wunsch der Gegenpartei tätigt, gehen vollständig zu Lasten der Gegenpartei, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
ARTIKEL 9: BESCHWERDEN UND RÜCKGABEN
1. Die andere Partei ist verpflichtet, die Waren sofort nach Erhalt zu prüfen. Stellt die Gegenpartei sichtbare Mängel, Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Defekte fest, so ist dies auf dem Frachtbrief oder dem Begleitschein zu vermerken und unverzüglich BMX World mitzuteilen, oder die Gegenpartei muss BMX World innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware davon in Kenntnis setzen, woraufhin BMX World unverzüglich eine schriftliche Bestätigung erhält.
2. Andere Beschwerden müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben an BMX World gemeldet werden.
3. Wenn BMX World nicht innerhalb der dort angegebenen Fristen über die oben genannten Beanstandungen informiert wurde, gilt die Ware als in gutem Zustand erhalten.
4. Die bestellten Waren werden in der Großhandelsverpackung geliefert, die bei BMX World vorrätig ist. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich der angegebenen Größen, Gewichte, Zahlen, Farben etc. stellen keinen Mangel seitens BMX World dar.
5. In Bezug auf Unvollkommenheiten bei Naturprodukten können keine Beanstandungen geltend gemacht werden, wenn diese Unvollkommenheiten mit der Art und den Eigenschaften des Rohstoffes/der Rohstoffe, aus dem/denen das Produkt hergestellt wird, zusammenhängen. Dies liegt im Ermessen von BMX World.
6. Ansprüche setzen die Zahlungsverpflichtung der anderen Partei nicht aus.
7. BMX World muss in die Lage versetzt werden, der Beschwerde nachzugehen. Sollte es zur Untersuchung der Beanstandung notwendig erscheinen, die Ware zurückzusenden, so erfolgt dies nur dann auf Kosten und Gefahr von BMX World, wenn diese zuvor ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt hat.
8. In allen Fällen muss die Rücksendung in einer von BMX World zu bestimmenden Weise und in der Originalverpackung erfolgen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei, es sei denn, BMX World erklärt die Beschwerde für begründet.
9. Wenn die Waren nach der Lieferung in ihrer Art und/oder Zusammensetzung verändert, ganz oder teilweise bearbeitet oder verarbeitet, beschädigt oder neu verpackt wurden, erlischt jedes Reklamationsrecht.
10. Im Falle berechtigter Beanstandungen wird der Schaden gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 reguliert.
ARTIKEL 10: HAFTUNG UND GARANTIE
1. BMX World erfüllt seine Aufgabe so, wie es von einem Unternehmen in seiner Branche erwartet werden kann, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, einschließlich Schäden durch Tod und Körperverletzung, Folgeschäden, Handelsverluste, entgangenen Gewinn und/oder Stagnationsschäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen von BMX World, seinem Personal oder von ihm beauftragten Dritten zurückzuführen sind, außer im Falle von Vorsatz und/oder bewusster Leichtfertigkeit seiner selbst, seines Managements und/oder seiner Führungskräfte.
2. Unbeschadet der Bestimmungen in den anderen Absätzen dieses Artikels ist die Haftung von BMX World - aus welchem Grund auch immer - auf die Höhe des Nettopreises der gelieferten Waren und/oder der ausgeführten Arbeiten beschränkt.
3. Unbeschadet der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels ist BMX World niemals verpflichtet, für Schäden, die die Versicherungssumme übersteigen, Schadenersatz zu leisten, sofern der Schaden durch eine von BMX World abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
4. BMX World garantiert die gewohnt normale Qualität und Solidität der gelieferten Waren; die tatsächliche Lebensdauer der gelieferten Waren kann niemals garantiert werden.
5. Wenn die von BMX World gelieferten Waren vom Hersteller mit einer Garantie versehen sind, gilt diese Garantie zwischen den Parteien in gleicher Weise.
6. Hinsichtlich der Vereinbarung mit dem Verbraucher hat BMX World die gesetzlich festgelegten Garantiefristen einzuhalten.
7. Die andere Partei verliert ihre Rechte gegenüber BMX World, haftet für alle Schäden und stellt BMX World von allen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz frei, wenn und soweit dies erforderlich ist:
- der vorgenannte Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch und/oder Gebrauch entgegen den Anweisungen und/oder Ratschlägen von BMX World und/oder unsachgemäße Lagerung (Aufbewahrung) der gelieferten Waren durch die Gegenpartei entstanden ist;
- der vorgenannte Schaden oder Verlust infolge von Fehlern, Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten in Daten, Materialien, Informationsträgern usw. entstanden ist, die BMX World von oder im Namen der Gegenpartei zur Verfügung gestellt und/oder vorgeschrieben wurden;
ARTIKEL 11: ZAHLUNG
1. Die Zahlung muss im Voraus mittels einer gültigen Kreditkarte oder Banküberweisung gemäß der auf der Website angegebenen Methode erfolgen. Während des Bestellvorgangs finden Sie die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten.
2. Eine anderweitige Bezahlung ist nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart oder auf der BMX World Website angegeben wurde. Gegebenenfalls wird eine Rechnung 14 Tage nach ihrer Ausstellung nicht vollständig bezahlt:
- schuldet die andere Partei BMX World Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Monat, die kumulativ über die Hauptsumme zu berechnen sind. Teile eines Monats gelten als volle Monate;
- schuldet die Gegenpartei nach Aufforderung durch BMX World mindestens 15% der Hauptsumme und die Verzugszinsen mit einem absoluten Minimum von €150,00 hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten.
3. Nach dem Ermessen von BMX World kann die Vereinbarung ganz oder teilweise aufgelöst werden, unabhängig davon, ob sie mit einer Schadenersatzforderung verbunden ist oder nicht, unter früheren oder ähnlichen Umständen, ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention.
4. Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachgekommen ist, ist BMX World berechtigt, die Erfüllung der gegenüber der Gegenpartei eingegangenen Verpflichtungen zur Lieferung oder Ausführung von Arbeiten auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder hierfür eine angemessene Sicherheit geleistet wurde. Dasselbe gilt zum Zeitpunkt des Verzugs, wenn BMX World den begründeten Verdacht hat, dass es Gründe gibt, an der Kreditwürdigkeit der anderen Partei zu zweifeln.
5. (5) Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen dienen stets der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend der Begleichung fälliger und zahlbarer Rechnungen, die am längsten offen stehen, es sei denn, die Gegenpartei erklärt bei der Zahlung ausdrücklich schriftlich, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
ARTIKEL 12: EIGENTUMSVORBEHALT
1. BMX World behält sich das Eigentum an den gelieferten und zu liefernden Waren bis zu dem Zeitpunkt vor, an dem die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber BMX World in diesem Zusammenhang nachgekommen ist. Diese Zahlungsverpflichtungen bestehen in der Zahlung des Kaufpreises, erhöht um Ansprüche im Zusammenhang mit Arbeiten, die im Zusammenhang mit dieser Lieferung ausgeführt wurden, sowie um Ansprüche im Zusammenhang mit einer möglichen Entschädigung für die Nichterfüllung von Verpflichtungen seitens der anderen Partei.
2. Für den Fall, dass BMX World sich auf den Eigentumsvorbehalt beruft, gilt der in dieser Angelegenheit geschlossene Vertrag als aufgelöst, unbeschadet des Rechts von BMX World, Schadenersatz für Schäden, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.
3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, BMX World unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass Dritte Rechte an Waren geltend machen, die aufgrund dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt stehen.
ARTIKEL 13: KONKURS, MANGELNDE VERFÜGUNGSGEWALT USW.
Unbeschadet der Bestimmungen der anderen Artikel kann BMX World den geschlossenen Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, in dem Moment auflösen, in dem die andere Partei für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, durch Pfändung unter Zwangsvollstreckung beschlagnahmt wird, unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird oder anderweitig die Verfügungsgewalt oder Rechtsfähigkeit in Bezug auf ihr Vermögen oder Teile davon verliert, es sei denn, der Vormund oder Verwalter erkennt die Verpflichtungen aus dem Vertrag als Nachlassschuld an.
ARTIKEL 14: HÖHERE GEWALT
1. Für den Fall, dass die Erfüllung dessen, wozu BMX World gemäß dem mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrag verpflichtet ist, nicht möglich ist und dies auf eine nicht zurechenbare Nichterfüllung seitens BMX World und/oder seitens der mit der Vertragserfüllung beauftragten Dritten oder Lieferanten zurückzuführen ist, oder für den Fall, dass seitens BMX World ein anderer wichtiger Grund vorliegt, ist BMX World berechtigt, den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag aufzulösen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei für einen von ihm zu bestimmenden angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein. Tritt die vorgenannte Situation ein, wenn der Vertrag teilweise ausgeführt wurde, ist die andere Partei verpflichtet, ihre Verpflichtungen gegenüber BMX World bis zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen.
2. Zu den Umständen, die als nicht zurechenbare Nichterfüllung gelten, gehören: Krieg, Aufstand, Mobilisierung, Aufstände im In- und Ausland, staatliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen von Arbeitnehmern oder die Androhung dieser und ähnlicher Umstände; Störung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Wechselkurse; Witterungsverhältnisse, Betriebsunterbrechungen durch Feuer, Unfall oder andere Ereignisse und Naturereignisse, all dies unabhängig davon, ob die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung bei BMX World, ihren Lieferanten oder von ihr zur Ausführung des Vertrages eingeschalteten Dritten stattfindet.
ARTIKEL 15: AUFLÖSUNG, ANNULLIERUNG/KÜNDIGUNG
1. Unter Annullierung im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu verstehen: die Kündigung der Vereinbarung durch eine der Parteien vor Beginn der Ausführung der Vereinbarung.
2. Unter Annullierung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu verstehen: die Beendigung der Vereinbarung durch eine der Parteien nach Beginn der Vertragserfüllung.
3. Falls die andere Partei den Vertrag kündigt oder storniert, schuldet sie BMX World eine von BMX World festzulegende Gebühr. Die Gegenpartei ist verpflichtet, BMX World alle Kosten, Schäden sowie den entgangenen Gewinn zu erstatten. BMX World ist berechtigt, die Kosten, den Schaden und den entgangenen Gewinn festzulegen und - nach eigenem Ermessen und abhängig von den bereits ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen - der Gegenpartei 20 bis 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
4. Die andere Partei haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Stornierung und/oder Kündigung und stellt BMX World diesbezüglich schadlos.
5. Bereits von der anderen Partei gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
ARTIKEL 16: ANWENDBARES RECHT I ZUSTÄNDIGES GERICHT
1. Der zwischen BMX World und der Gegenpartei geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ebenfalls nach niederländischem Recht beigelegt.
2. Abweichend von den Bestimmungen in Abschnitt 1 dieses Artikels unterliegen die Folgen eines Eigentumsvorbehalts an Waren, die zur Ausfuhr bestimmt sind, für den Fall, dass die Rechtsordnung des Bestimmungslandes oder -staates der Waren für BMX World günstiger ist, diesem Recht.
3. Alle Streitigkeiten werden durch das zuständige niederländische Gericht beigelegt, wobei BMX World berechtigt ist, das zuständige Gericht am Sitz von BMX World anzurufen, es sei denn, das kantonale Gericht ist in der Angelegenheit zuständig.
4. Für Streitigkeiten mit dem Verbraucher gilt, dass der Verbraucher innerhalb von 1 (einem) Monat, nachdem BMX World ihm mitgeteilt hat, dass der Fall vor Gericht gebracht wird, mitteilen kann, dass er sich für die Beilegung der Streitigkeit durch das gesetzlich zuständige Gericht entscheidet.
5. In Bezug auf Streitigkeiten, die sich aus dem mit einer gegnerischen Partei, die außerhalb der Niederlande ansässig ist, geschlossenen Vertrag ergeben, ist BMX World berechtigt, gemäß den Bestimmungen in Absatz 3 dieses Artikels zu handeln oder - nach eigenem Ermessen - die Streitigkeiten vor das zuständige Gericht des Landes oder Staates zu bringen, in dem die gegnerische Partei ansässig ist.